Erschließung

Erschließung

Erschließung von Grundstücken

Der Begriff „Erschließung“ umfasst die Gesamtheit von baulichen Maßnahmen und rechtlichen Regelungen zur Herstellung der Nutzungsmöglichkeiten eines oder mehrerer Grundstücke (Grundstückserschließung). Aufgrund des Erschließungsaufwandes (Erschließungskosten) ist meist ein Erschließungsbeitrag an die Kommunen zu entrichten. Die Gesamtheit der Maßnahmen im privaten Bereich zur Erschließung wird als Grundstücksanschluss bezeichnet.


Voraussetzung für die Bebauung ist die gesicherte Erschließung der Grundstücke.

Zu den baulichen Maßnahmen (so genannte Erschließungsanlagen) gehört der Anschluss an das öffentliche Straßen- und Wegenetz sowie an das Ver- und Entsorgungsnetz.


Um die Bebaubarkeit eines Grundstückes zu ermöglichen, wird das Vorhandensein von Erschließungsanlagen rechtlich vorausgesetzt. Zu diesem Zweck wird eine so genannte Vorauserschließung durchgeführt. Dabei werden die Erschließungsanlagen vor Beginn der Hochbaumaßnahmen fertiggestellt, sog. Baulanderschließung.

Erschließungsanlagen

Zu den Erschließungsanlagen zählen:



  • Verkehrserschließung: 
  • Erschließungsstraßen – öffentlich, zum Anbau bestimmte Straßen, Wege und Plätze
  • Private Erschließungsstraßen - nicht öffentlich, sondern meist private Anlagen, demselben Zweck dienlich
  • Fußwege, Wohnwege – öffentlich, aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen mit Kraftfahrzeugen nicht befahrbare Verkehrsanlagen innerhalb der Baugebiete
  • nicht öffentliche (private) Straßen und Wege, welche ebenfalls aus den unterschiedlichsten Regelungen oder Umständen nicht allgemein mit Fahrzeugen oder Kraftfahrzeugen benutzt werden dürfen
  • Sammelstraßen innerhalb der Baugebiete, z.B. öffentliche Straßen, Wege und Plätze, die selbst nicht zum Anbau bestimmt, aber zur Erschließung der Baugebiete notwendig sind
  • Parkflächen und Grünanlagen


  • Technische Erschließung: 
  • die Versorgungsleitungen für Energieversorgung (Strom, Gas, Fernwärme)
  • die Anlagen Wasserversorgung
  • Ableitungen für Wasser (Kanalisation, Niederschlagswassersammler)
  • Anlagen zum Schutz von Baugebieten gegen schädliche Umwelteinwirkungen


  • Anlagen der sozialen Infrastruktur: 
  • Kinderspielplätze
  • Kommunikationsanlagen, wie Telefonleitungen, Kabelfernsehen…


Voraussetzungen für die Erschließung

Die wichtigste Voraussetzung für die Erschließung eines Grundstücks ist der Bebauungsplan gemäß Paragraf 125 Baugesetzbuch (BauGB). Die Kommune legt im Bebauungsplan fest, welche Nutzung für die betreffenden Flächen erlaubt ist.
Der Bebauungsplan ist eine wichtige Grundlage für die Errichtung von Erschließungsanlagen nach
Paragraf 127 Absatz 2 BauGB


Ist kein Bebauungsplan vorhanden, ist die Herstellung von Erschließungsanlagen nur erlaubt, wenn sie den Zielen der Bauleitpläne nach Paragraf 1 BauGB entsprechen. 

Ablauf einer Grundstückserschließung

Wie eine Grundstückserschließung abläuft, hängt von den örtlichen Gegebenheiten und Vorschriften ab. Die Erschließung erfolgt in mehreren Schritten und unterteilt sich in die innere und die äußere Erschließung. 


Die innere oder private Erschließung erstreckt sich von der Grundstücksgrenze bis zum Haus. Sie umfasst die verkehrsmäßige Erschließung mit Straßen- und Wegebau sowie die damit verbundenen Arbeiten und die technische Erschließung mit dem Anschluss des Grundstücks an die Versorgungsnetze. 


Die äußere oder öffentliche Erschließung erfolgt bis zur Grundstücksgrenze und schließt ebenfalls die verkehrsmäßige und die technische Erschließung ein. So wie die innere Erschließung dient sie dazu, das Grundstück nutzbar zu machen. Um das Grundstück für Wohn- oder andere Zwecke zu nutzen, sind Übergabepunkte für Strom, Wasser, Abwasser oder Telekommunikation erforderlich. Zusätzlich muss zumeist eine Anbindung an das öffentliche Straßennetz erfolgen.

Zuständigkeiten für die Erschließung

Für die öffentliche Erschließung ist laut Paragraf 123 BauGB die betreffende Gemeinde zuständig. Da den Gemeinden eine hoheitliche Aufgabe obliegt, sind sie berechtigt, von den Grundstückseigentümern Beiträge für die Erschließungsmaßnahmen zu erheben. Die Beitragshöhe ist in den Kommunalabgabegesetzen der Bundesländer geregelt. 


Der Bauherr muss die Erschließungsmaßnahmen bei der zuständigen Gemeinde beantragen. Auf die Erschließung besteht kein rechtlicher Anspruch. Hat die Gemeinde dem Erschließungsantrag zugestimmt, organisiert sie Erschließungsmaßnahmen und erteilt die entsprechenden Aufträge. Der Bauherr ist Antragsteller und Rechnungsempfänger. Er muss sich auch um die innere Erschließung kümmern.

Antrag auf Erschließung

Der Bauherr muss bei der zuständigen Behörde wie der Gemeinde, Kommune oder dem Landesamt einen Antrag auf Erschließung stellen. Der Antrag muss folgende Angaben enthalten: 



  • Lage des Grundstücks
  • Grundstücksgröße
  • geplante Nutzung


Mit dem Antrag muss der Bauherr einen Erschließungsplan einreichen. Vor dem Beginn der Erschließungsmaßnahmen ist mitunter eine behördliche Genehmigung erforderlich, da gesetzliche Vorschriften und Normen einzuhalten sind. 


Damit eine reibungslose Erschließung erfolgen kann, sollten Sie einen Experten hinzuziehen. Gerne beraten wir Sie und helfen Ihnen, die erforderlichen Unterlagen zusammenzustellen. Nach der Erschließung übernehmen wir auch die Baubegleitung für Ihre Baumaßnahme.

Rechte und Pflichten des Grundstückseigentümers im Zusammenhang mit der Erschließung

Grundstückseigentümer sind verpflichtet, sich an den Kosten der Erschließungsmaßnahmen für ihr Grundstück zu beteiligen. Sie haben das Recht auf die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erschließung. 


Die Erschließungsmaßnahmen müssen den gesetzlichen Vorgaben entsprechen und dürfen für den Grundstückseigentümer keine unverhältnismäßige Belastung darstellen. Gegen fehlerhafte oder zu hohe Erschließungsbeiträge können sich Grundstückseigentümer wehren, indem sie Widerspruch einlegen oder beim zuständigen Verwaltungsgericht klagen.

Kosten der Grundstückserschließung

Die Kosten für die Grundstückserschließung sind von den örtlichen Gegebenheiten und Vorschriften abhängig. Sie setzen sich aus verschiedenen Positionen zusammen, beispielsweise



  • Anschlussgebühren an öffentliche Versorgungseinrichtungen
  • Anbindungskosten an öffentliche Verkehrswege
  • Errichtung von Straßenbeleuchtung
  • Bau öffentlicher Parkplätze


Da Lage und Größe des Grundstücks eine wichtige Rolle spielen, sind pauschale Angaben über die Durchschnittskosten kaum möglich. Je nach Region können sich die Kosten für die Grundstückserschließung auf 5.000 bis 15.000 Euro, teilweise aber auch auf 50.000 Euro oder mehr belaufen.

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